[357] Nachempfindungen, Empfindungen gewisser Sinnesorgane, die ihren Erregungszustand noch eine Zeitlang bewahren, nachdem der die Erregung verursachende Reiz schon zu wirken aufgehört hat. Hierher gehören die Nachbilder beim Sehen (s. Gesicht, S. 730). Auch bei Schallempfindungen wird ähnliches beobachtet (Nachklang). Ob die oft sehr lebhaften N. beim Geruchs- und beim Geschmackssinn (Nachgeruch und Nachgeschmack) ebenso wie die zuerst erwähnten tatsächlich in dem Andauern des erregten Zustandes ihren Grund haben, oder ob sie darauf beruhen, daß schmeckbare oder riechbare Teilchen auf den empfindenden Schleimhäuten oder in ihrer Nachbarschaft zurückgeblieben sind, ist noch zweifelhaft. Am seltensten scheinen die Tastwahrnehmungen Anlaß zum Auftreten von N. zu geben.