[444] Nationalgefühl nennt man das in der einzelnen Person und in Gemeinschaften lebendige Bewußtsein der Zugehörigkeit zu einer durch Sprache und nationale Eigenart (Volkstum) gekennzeichneten Gesamtheit, der Nation. Den Gegensatz dazu bildet die Beherrschung der Person durch den Gedanken an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie (Familiensinn) oder zu einem Stamme (Stammesbewußtsein); beide pflegen geschichtlich der Entwickelung des Nationalbewußtseins vorauszugehen. Auch das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem auf nicht nationaler Grundlage aufgebauten Staate kann unter Umständen einen Gegensatz zum N. darstellen. Vgl. Schultheiß, Geschichte des deutschen Nationalgefühls (Münch. 1893, Bd. 1 bis zum Interregnum); Lamprecht, Geschichte des deutschen Nationalbewußtseins (im 1. Bande seiner »Deutschen Geschichte«, 2. Aufl., Berl. 1894); Hans Meyer, Deutsches Volkstum (2. Aufl., Leipz. 1903); Sturmhöfel, Deutsches N. und Einheitsbestrebungen im 19. Jahrhundert (das. 1904).