Nationalgarde

[444] Nationalgarde, eine Art französischer Volksbewaffnung, 1789 gegründet, dann 1791 mit nominell 100,000 Mann zur Verstärkung der Feldarmee aufgeboten, mit dem Recht, Offiziere und Unteroffiziere selbst zu wählen. Sie sollte im Prinzip nur im Innern des Landes verwendet werden. Aus politischen Rücksichten 1827 aufgelöst, erfolgte ihre Neubelebung in der Julirevolution 1830, als dritter Bau der französischen Kriegsmacht. 1848 in ihrer politischen Haltung zunächst unsicher, half sie dann den Juniaufstand niederschlagen. Napoleon III. organisierte sie 1852 neu mit Hinblick auf die Notwendigkeit, sie von revolutionären Elementen zu säubern und zuverlässiger zu machen; die Offiziere ernannte der Kaiser. Im Wehrgesetz von 1868 wurde die N. zum Teil zu Besatzungszwecken im Kriegsfalle bestimmt, durch das Gesetz vom 27. Juli 1872 endgültig aufgehoben. Vgl. Jähns, Das französische Heer von der großen Revolution bis zur Gegenwart (Leipz. 1873).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 444.
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