[860] Oberersatzkommission, in Deutschland Militärersatzbehörde zweiter Instanz, besteht aus dem Infanterie-Brigadekommandeur und einem höhern Verwaltungsbeamten. Die (um ein bürgerliches Mitglied) verstärkte O. entscheidet unter anderm speziell über Reklamationen Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse. Vgl. »Wehrordnung« (Berl. 1904).