Örterung

[143] Örterung, auch Mutschierung oder Mutscher, im Lehnsrechte der Grundsatz, daß die Gesamthänder (s. Lehnswesen, S. 337) die Nutzungen untereinander nach Quoten verteilten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 143.
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