[377] Prokuration (lat.), Stellvertretung, insbes. der vorläufige Abschluß eines Ehekontrakts zwischen fürstlichen Personen durch Vermittelung eines Bevollmächtigten. Dem Vermählungsakt per procurationem, wobei der abwesende Teil durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, folgt regelmäßig eine nochmalige Einsegnung des Paares. Früher war in solchen Fällen sogar ein symbolisches Beschreiten des ehelichen Lagers üblich. Die Stellvertretung ist auch nach dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes für die landesherrlichen Familienmitglieder zugelassen.