[583] Ramadân (arab., im Türkischen Ramasan gesprochen), der neunte Monat des islamischen Mondjahres, in dem jeder Muslim fasten, d. h. von dem Augenblick, in dem man einen weißen von einem schwarzen Faden zu unterscheiden vermag, bis zum Untergang der Sonne sich des Essens, Trinkens und Beischlafs enthalten muß. Während dieses Monats gerät Handel und Wandel, ja sogar die Staatsmaschine in Stockung, und selbst die wichtigsten diplomatischen Geschäfte werden auf den nächsten Monat verschoben. Von der Pflicht des Fastens hat die Religion nur die Wöchnerin, den Kranken und den auf der Reise oder auf einem Kriegszug Befindlichen befreit, doch ist die Unterlassung durch Speisung eines Armen zu sühnen und, sobald die Möglichkeit gegeben ist, das Versäumte nachzuholen.