[602] Rapīer (Rappier), Fechtwaffe mit gerader Klinge zu Hieb oder St ich, vorzugsweise Hiebwaffe auf Universitäten und Militärbildungsanstalten. Als Hiebwaffe heißt das R. auch Haurapier, auf Universitäten Hieber, für Mensur- und Paradezwecke Schläger und mit glockenförmiger Schutzvorrichtung für die Faust Glocken-, mit korbartiger Korbschläger (Göttinger Schläger). Die Klinge dieser Waffen ist breiter als die des Stoßrapiers oder Stoßdegens, die besonders bei der Abart der Floretts oder Fleuretts schmal und biegsam ist. Das Stichblatt der Stoßwaffe ist außerdem kleiner als Glocke und Korb der Hiebwaffen. Vgl. Fechtkunst, S. 371.