Reichsdefensionālverfassung

[733] Reichsdefensionālverfassung heißt die durch Reichsgesetz 1681 herbeigeführte Organisation des[733] Reichsheeres. Dieses setzte sich nunmehr aus taktischen Einheiten zusammen, die für jeden Reichskreis aus den von den Kreisständen zu stellenden Kontingenten gebildet wurden. Vgl. Kreisverfassung, S. 632.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 733-734.
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