[733] Reichsdefensionālverfassung heißt die durch Reichsgesetz 1681 herbeigeführte Organisation des[733] Reichsheeres. Dieses setzte sich nunmehr aus taktischen Einheiten zusammen, die für jeden Reichskreis aus den von den Kreisständen zu stellenden Kontingenten gebildet wurden. Vgl. Kreisverfassung, S. 632.