[811] Reprise (franz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme, z. B. eines Bühnenstücks; im Seewesen die Wiedernahme [811] (Rekaptur, Recousse) einer vom Kriegsfeind gemachten Seebeute, bevor dieselbe durch ein Prisengericht dem Nehmer zugesprochen worden ist; auch Bezeichnung für das dem Feind wieder abgenommene Schiff oder die sonstige Seebeute selbst, die so zurückerobert worden und sodann dem Eigentümer ohne gerichtliches Erkenntnis zurückzugeben ist. In der Musik ist R. soviel wie Wiederholungszeichen. Über R. in der Fechtkunst s. d., S. 371.