[828] Retourwaren (Retouren), im Seehandel die Rücksendungen von Waren aus überseeischen Ländern, insbes. Waren, die im überseeischen Verkehr als Gegenanschaffung für im Ausland verkaufte Waren zurückgebracht werden, dann überhaupt Waren, die von einem Ort als unverkäuflich zurückkommen; im Zollwesen inländische Produkte und Fabrikate, die zur Ansicht, zu öffentlichen Ausstellungen u. dgl. zu vorübergehendem Gebrauch nach dem Ausland gehen, um von dort ohne Entrichtung des inländischen Zolles nach dem Inland zurückgesandt zu werden. Auch ausländische Waren, die unter zollvermerklicher Behandlung eine Veredlung erfahren haben, können als R. unverzollt zurückgehen.