[848] Revalidieren (lat.), wieder gültig machen. Revalidation der Ehe ist die Gültigmachung einer wegen mangelnden Konsenses, unrichtiger Form oder Unfähigkeit der Beteiligten ungültigen Ehe durch Erneuerung des Konsenses, Erfüllung der Form oder Dispensgewährung. Die Revalidation in radice findet statt, wenn die Rechtswirkung bis auf die Zeit der Eheschließung zurückgeht und nicht erst von der Zeit des Richterspruchs an eintritt.