[19] Rituāl (lat. Rituale), vorgeschriebene Regel für die Feier gewisser, bes. kirchlicher Zeremonien (s. Liturgie). Das Rituale romanum, offiziell von Paul V. 1614 herausgegeben, enthält den Ritus (s. d.) für Spendung der Sakramente, für Beerdigungen, Segnungen, Prozessionen und einige besondere Funktionen, bez. die approbierten Formularien hierzu.[19]