[196] Roulement (franz., spr. rūl'máng), in der französischen Gerichtsverfassung der jährlich stattfindende Wechsel in der Besetzung der verschiedenen Kammern der Gerichtshöfe. Derselbe geschieht so, daß alle Mitglieder des Gerichts der Reihe nach allen Kammern desselben angehören.