Rückwärtsrichten

[226] Rückwärtsrichten, beim Exerzieren Rückwärtsbewegung des einzelnen Mannes und einer Abteilung zu Fuß durch taktmäßiges Zurücktreten unter Beibehalt der Front, 1905 abgeschafft.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 226.
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