[678]Schäfereigerechtigkeit, die Befugnis (Gerechtsame), eine Schafherde auf Feldgrundstücken weiden zu lassen. Schäfereirecht, das ausschließliche Recht, Schafe zu halten. Beide Gerechtsame sind jetzt durch Ablösung fast verschwunden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 678.