[728] Scheiterhaufen, ein locker aufgeschichteter Holzhausen zur Verbrennung eines Toten (s. Totenbestattung) oder zur Bestrafung eines Verurteilten durch den Feuertod. Besonders die Inquisition bei ihren Ketzer- und Hexenprozessen bediente sich dieser Hinrichtungsweise, mit der Beschönigung, daß die Kirche und das geistliche Gericht kein Blut vergießen dürfe.