Schnapphahn [1]

[914] Schnapphahn, Wegelagerer zu Pferde, gewissermaßen ein nach Beute (etwa einem Hahn) schnappender Mensch; in Niedersachsen Spitzname für Gerichtsdiener.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 914.
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