[58] Schulbibliotheken. Besondere Büchereien bestehen in Deutschland wohl an allen höhern Schulen. Neuerdings verbreiten sie sich auch an Volksschulen. Der Begriff S. umfaßt dabei ein doppeltes: Lehrerbibliothek und Schülerbibliothek. Nur bei einfachen Schulverhältnissen empfiehlt sich für beide gemeinsame Verwaltung. Wo, wie in Volksschulen von geringer Klassen- und Lehrerzahl, ausreichende Lehrerbibliotheken nicht zu beschaffen, pflegt man durch pädagogische Stadtbibliotheken, Kreislehrerbibliotheken etc. auszuhelfen. Schülerbibliotheken an größern Anstalten werden passend nach Alters- oder Klassenstufen gegliedert. In einfachen ländlichen Verhältnissen vereinigt man auch wohl Volks- und Jugendbibliothek (s. Volksschriften). Vgl. Beeger, Die pädagogischen Bibliotheken etc. der Welt (Leipz. 1892); »Instruktion für Anlegung und Verwaltung von Anstaltsbibliotheken« (im »Zentralblatt für die Unterrichtverwaltung in Preußen«, 1873, S. 713; 1885, S. 204; 1886, S. 793); den von der deutschen Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung herausgegebenen »Musterkatalog«, nebst Anleitung zur Errichtung und Verwaltung von Bibliotheken (6. Aufl., Hannov. 1892); Schäfer, Die Bedeutung der Schülerbibliotheken (Langensalza 1903); Geißler, Wegweiser für Schülerbibliotheken (Leipz. 1904); Ellendt, Katalog für die Schülerbibliotheken höherer Lehranstalten (4. Aufl., Halle 1905), sowie für die neuere Literatur die »Blätter für Volksbibliotheken und Lesehallen« (begründet von Graesel, Leipz. 1900, seit 1904 hrsg. von Liesegang). S. auch Comeniusstiftung.