[280] Seewurf, das Überbordwerfen eines Teiles der Ladung (geworfenes Gut) zwecks Erleichterung etc. des Schiffes; gehört zur großen Haverei (s. d.).
Adelung-1793: Seewurf, der
Brockhaus-1837: Seewurf
Herder-1854: Seewurf
Pierer-1857: Seewurf