Staatsabsolutismus

[805] Staatsabsolutismus, das Bestreben des Staates, möglichst die Regelung aller eine größere Anzahl von Menschen betreffenden Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen, also den Einfluß des Einzelindividuums, der Interessenvertretungen, auszuschalten. Ein gesunder S., der nur dort die Privat- oder Kommunaltätigkeit ausschaltet, wo große, weite Volksschichten betreffende Angelegenheiten (z. B. Arbeiterversicherungsgesetze) in Frage kommen, ist ein Zeichen gedeihlicher Entwickelung eines Staates. Eine Ausartung und damit eine Unterdrückung der natürlichen Volksentwickelung liegt vor, wenn der Staat auch in unbedeutendern Angelegenheiten ins Gebiet der individuellen Freiheit, sei es des Einzelindividuums, sei es ganzer Gesellschaftsklassen, eingreift.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 805.
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