Steuergemeinschaft

[12] Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bildeten die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen bis 1887 eine Branntweinsteuergemeinschaft (s. Branntweinsteuer, S. 328), und bilden noch jetzt mit Hessen eine Brausteuergemeinschaft (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 12.
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