[13] Steuermann, ein Deckoffizier des Steuermannspersonals der Kriegsmarine, er wartet die nautischen Instrumente und hilft dem Navigationsoffizier bei der Ortsbestimmung etc. Auf Handelsschiffen ist der S. Schiffsoffizier unter dem Kapitän, ist Wachthabender, beaufsichtigt das Steuern, die Takelung, das Ankergerät etc. Er muß alle Instrumente und die Seekarten richtig benutzen und das Schiff bei jedem Wetter manövrieren können; im Notfall vertritt er den Kapitän. Er erwirbt sein Steuermannspatent durch eine reichsgesetzlich geregelte Prüfung für große oder kleine Fahrt nach Ausbildung auf einer Navigationsschule. Vgl. Reichsgesetzblatt 1870, S. 314, sowie die Artikel »Schiffer« und »Seerecht« (Seemannsordnung).