[160] Subdelegāt (lat.), Unterbevollmächtigter, in der kanonischen Rechtssprache derjenige, dem ein Bevollmächtigter seinen Auftrag weiter übertragen hat. Wie die Delegation der Gerichtsbarkeit, so sind auch Voraussetzung und Wirkung der Subdelegation durch die Vorschriften des kanonischen Rechtes geregelt.