Territorialhoheit

[427] Territorialhoheit, die Gesamtheit der Befugnisse, die der Staatsgewalt in bezug auf das Staatsgebiet zukommen; im frühern Deutschen Reiche soviel wie Landeshoheit im Gegensatz zu der Reichshoheit.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 427.
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