[531] Tiefladelinie (Ladelinie, Ladewasserlinie), eine auf beiden Seiten des Schiffes eingestemmte Marke (Plimsollmarke) für Salz- und Süßwasser, die angibt, wie stark das Schiff beladen werden darf, d. h. wie groß seine Ladefähigkeit ist. Die T. bestimmt die Höhe des Freibords (s. d.). Die Bestimmung über die T. wurde auf Anregung von Plimsoll in die englische Merchant Shipping Act von 1876 aufgenommen und 1892 wesentlich verschärft, auch auf fremde Schiffe ausgedehnt, die englische Häfen anlaufen. Seit 1901 hat deshalb auch die Hamburg-Amerika-Linie für ihre Dampfer eine T. bestimmt; die deutsche Seeberufsgenossenschaft hat später Freibordvorschriften für eine Festsetzung der T. für alle deutschen Handelsschiffe erlassen. Bis 1. Mai 1907 waren 1588 deutsche Schiffe zur Ermittelung des Freibords (d. h. der T.) vermessen.