[577]Titulār (lat.), jemand, der mit dem Titel eines Amtes bekleidet ist, ohne dasselbe wirklich zu versehen; gewöhnlich nur in Zusammensetzungen vorkommend, wie Titularbischof (s. In partibus), Titularrat etc.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 577.