[921] Unitarismus bedeutet 1) in einer mildern Form den Zustand oder das Streben, daß in einer Staatenverbindung ein Teilstaat die Bundesgewalt vorwiegend[921] allein ausübt, so daß die übrigen verbündeten Staaten sich aus Bundesstaaten mehr in Vasallenstaaten verwandeln, der leitende Staat aus einem Bundesgenossen ein Suzerän wird; 2) in der schärfern Form das Streben nach Umbildung eines zusammengesetzten Staates zu einem Einheitsstaat. S. Föderalismus.