[109] Versprechen, die Zusage einer künftigen Leistung. Wird es angenommen von demjenigen, dem es gegeben wird, so liegt ein verpflichtender Vertrag vor. Aber auch das einseitige, d. h. das nicht akzeptierte V. erzeugt in manchen Fällen eine Verpflichtung des Versprechenden zur Erfüllung des Versprechens (s. Auslobung). Über Schuldversprechen s. Formalvertrag.