Wochentage

[713] Wochentage, die Tage mit Ausnahme des Sonntags, wofern sie keine gebotenen Feiertage sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch gebraucht dafür den Ausdruck Werktage.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 713.
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