[872] Zeitschloß, ein zum Verschluß von Geldschränken u. dgl. dienendes Schloß, das nur zu bestimmten Stunden des Tages, z. B. von 8 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags, zu öffnen ist, und zwar mit Hilfe einer (gewöhnlich elektrischen) Uhr, die zwei derart miteinander verbundene Gehwerke besitzt, daß das eine sofort in Tätigkeit tritt, wenn das andre aus irgendwelchem Grunde zur Ruhe kommen sollte. Der Umfang der sich drehenden Zifferblätter hält vermöge einer den Zeitziffern entsprechenden Stiftenreihe einen Hebel in gehobener Stellung, der in dieser Stellung ein Zurückschieben des Schloßriegels verhindert. Nach Ablauf der Verschlußzeit fällt der Hebel abwärts und gestattet das Verschieben des Riegels.