[875] Zeitungsstempel (Zeitungssteuer), eine Aufwandsteuer auf das Halten und Lesen von Zeitungen. Er ist finanzieller Natur, wenn er nur eine Einnahme abwerfen, er dient daneben einem preßpolizeilichen Interesse, wenn er die Beaufsichtigung und Beschränkung der Presse erleichtern soll. Er bestand in Preußen seit 1810, wurde aber wie die andern in Deutschland bestehenden Z. durch das Preßgesetz des Deutschen Reiches vom 7. Mai 1874 beseitigt. Frankreich hatte einen Z. seit 1798, der 1850 und 1852 neu geregelt, 1871 durch eine Zusatzsteuer von dem zum Druck von Zeitungen bestimmten Papier ersetzt und 1881 ganz aufgehoben wurde. In England wurde eine Zeitungssteuer 1712 eingeführt, später auch eine Inseratensteuer; die letztere wurde 1853, die erstere 1855 aufgehoben. In Österreich, wo der Z. seit 1798 (neu geordnet 1858) bestand, ist er durch Gesetz vom 27. Dez. 1899 aufgehoben worden.