§. 18.

[77] Wenn bey 3 ungleichen Noten die zwo geschwinden oder kürzern voran stehen; nach der darauf kommenden längern Note aber unmittelbar ein Punct folget: so muß man iede der zwo geschwindern Noten mit einem besondern Bogenstriche abgeigen. Z.E.


18.
Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 77.
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