ἰσο-τελής

[1267] ἰσο-τελής, ές, gleiche Staatslasten tragend, so hießen in Athen diejenigen Schutzverwandten, μέτοικοι, welche den eigentlichen Bürgern am nächsten standen, keines προστάτης bedurften, kein Schutzgeld, μετοίκιον, zahlten und Grundeigenthum erwerben durften, die deswegen aber auch gleiche Lasten mit den Bürgern trugen, ohne in den Volksversammlungen mitstimmen zu dürfen u. Aemter erlangen zu können. S. Böckh's Staatshaush. II p. 77; Hermann's Staatsalterth. §. 116; Harpocr. u. Ruhnk. ad Tim. p. 151, wo es ὁ χωρὶς ζημίας ἐπιδημῶν ἴσα τοῖς πολίταις erklärt wird.

Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 1, S. 1267.
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