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[113] Arjuna sprach:
1. (1455.) Das Wesen der Verzichtung wünsche ich zu wissen, o Grossarmiger, und das der Entsagung, o Struppiger, insbesondere, o Bezwinger des Keçin.
Der Heilige sprach:
2. (1456.) Unter Verzichtung verstehen die Weisen das Verzichten auf Werke, die mit dem Wunsch nach Lohn verrichtet werden, während das Entsagen hinsichtlich der Frucht aller Werke von den Weisen Entsagung genannt wird.
3. (1457.) Einige Weise lehren, dass man dem Werke als einer Sünde entsagen müsse, andere behaupten, dass dem Opfern, dem Geben und der Askese als Werken nicht zu entsagen sei.
4. (1458.) Höre hierüber meine Entscheidung in betreff der Entsagung, o Bester der Bharata's; denn die Entsagung, o Tiger unter den Männern, wird als eine dreifache gerühmt.
5. (1459.) Dem Opfern, dem Geben und der[114] Askese als Werken ist nicht zu entsagen, sondern sie sind zu betreiben, denn Opfern, Geben und Askese sind die Läuterungsmittel der Weisen.
6. (1460.) Aber auch diese Werke sind nur in der Weise zu tun, dass man der Anhänglichkeit und dem Lohne entsagt; dieses, o Pṛithâsohn, ist mein entschiedenes und endgültiges Erachten.
7. (1461.) Hingegen ist es nicht möglich, auf ein notwendiges Werk zu verzichten, und wenn einem solchen aus blossem Wahne entsagt wird, so heisst dies eine tamashafte Entsagung.
8. (1462.) Wenn hingegen einer einem Werke, weil es mit Schmerz verbunden ist, aus Furcht vor der körperlichen Beschwerde entsagt, der übt eine rajashafte Entsagung und wird den Lohn der Entsagung nicht erlangen.
9. (1463.) Wenn hingegen, o Arjuna, ein notwendiges Werk nur in dem Bewusstsein, dass es Pflicht sei, vollbracht wird, indem man dabei der Anhänglichkeit und dem Lohne entsagt, so heisst diese Entsagung eine sattvahafte.
10. (1464.) Ein unangenehmes Werk nicht zu meiden und an einem angenehmen nicht zu hängen, das ist das Zeichen eines vom Sattvam durchdrungenen, weisen und vom Zweifel befreiten Entsagers.
11. (1465.) Denn solange man an den Leib gebunden ist, kann man den Werken nicht vollständig entsagen; wer aber der Frucht der[115] Werke entsagt, der verdient den Namen eines Entsagers.
12. (1466.) Dreifach, nämlich unerwünscht, erwünscht und gemischt, ist die Frucht des Werkes für die Nichtentsagenden nach dem Tode, in keiner Weise aber für die, welche verzichtet haben.
13. (1467.) Erfahre von mir, o Grossarmiger, dass es folgende fünf Ursachen sind, durch welche nach dem auf Reflexion (Sânkhyam) gestützten Lehrbegriff alle Werke zustande kommen:
14. (1468.) Erstens die Lage, sodann der Täter und ferner das Organ, dazu die mannigfachen Betätigungen im einzelnen und schliesslich als Fünftes das Schicksal.
15. (1469.) Was für ein Werk auch immer ein Mann mit Körper, Worten oder Gedanken unternehmen mag, sei es ein vorschriftsmässiges oder das Gegenteil, zu dem wirken diese fünf Ursachen zusammen.
16. (1470.) Wenn nun, da dem so ist, einer sich selbst allein als Täter ansieht, der hat nicht die vollständige Erkenntnis und entbehrt als ein Übelberatener der richtigen Ansicht.
17. (1471.) Derjenige, dessen Natur nicht der Selbstsucht verfallen, dessen Einsicht nicht getrübt ist, ein solcher, wenn er auch diese ganze Welt tötete, tötet doch nicht und ist nicht gebunden.
18. (1472.) Das Erkennen, das Erkannte und[116] der Erkenner, in diesen liegt der dreifache Antrieb zum Handeln; das Tun, die Tat und der Täter, in diesen liegt die dreifache Summe der Handlung.
19. (1473.) Die Erkenntnis, die Tat und der Täter werden je nach den Guṇa's als dreifach in der Aufzählung der Guṇa's erklärt; in welcher Weise, auch das sollst du von mir erfahren.
20. (1474.) Diejenige Erkenntnis, durch welche man in allen Wesen die eine unvergängliche Wesenheit erblickt, welche ungeteilt in den geteilten weilt, diese Erkenntnis, wisse, ist sattvahaft.
21. (1475.) Diejenige Erkenntnis, welche in der Vereinzelung mancherlei besondere Wesenheiten in allen Wesen erkennt, diese Erkenntnis, wisse, ist rajashaft.
22. (1476.) Diejenige Erkenntnis, welche sich ohne Grund an ein einzelnes Geschöpf, als wäre es das Ganze, anklammert, gegen den Tatbestand und in kleinlicher Weise, diese Erkenntnis wird bezeichnet als tamashaft.
23. (1477.) Ein notwendiges Werk, welches ohne Anhänglichkeit und ohne Leidenschaft und Hass getan wird von einem solchen, der nicht nach Lohn verlangt, ein solches Werk heisst sattvahaft.
24. (1478.) Hingegen ein Werk, welches von einem nach Erfüllung seines Wunsches Verlangenden oder auch von einem vom Bewusstsein[117] des eigenen Ich Erfüllten mit grosser Anstrengung getan wird, ein solches wird als rajashaft bezeichnet.
25. (1479.) Ein Werk, welches blindlings und ohne Rücksicht auf die Folgen, den Verlust, die Schädigung und die eigene Leistungsfähigkeit unternommen wird, ein solches Werk heisst tamashaft.
26. (1480.) Ein Täter, welcher frei von Anhänglichkeit, frei von Prahlerei, mit Standhaftigkeit und Energie begabt und dabei im Gelingen wie im Misslingen immer sich gleichbleibend ist, ein solcher Täter heisst sattvahaft.
27. (1481.) Ein Täter, welcher leidenschaftlich, nach dem Lohne seines Tuns trachtend, begehrlich, zum Schädigen geneigt und unrein ist, dazu nicht frei von Freude und Trauer, ein solcher Täter wird bezeichnet als rajashaft.
28. (1482.) Ein Täter, welcher ohne Hingebung, gemein gesinnt, halsstarrig, verschlagen, andere herabwürdigend, trag, kleinmütig, saumselig ist, ein solcher Täter heisst tamashaft.
29. (1483.) Nunmehr vernimm die nach den Guṇa's dreifache Einteilung der Buddhi und der Festigkeit, wie ich sie erschöpfend im einzelnen, o Beutemacher, darlegen werde.
30. (1484.) Eine Buddhi, welche zur rechten Zeit anzufangen und aufzuhören, zu tun und zu lassen, zu schauen und nicht zu schauen weiss und dazu der Bindung und der Erlösung[118] kundig ist, eine solche Buddhi, o Sohn der Pṛithâ, heisst sattvahaft.
31. (1485.) Eine Buddhi, durch welche man das Rechte und das Unrechte, das Zutuende und das Zulassende nicht, wie es sich verhält, erkennt, eine solche Buddhi, o Pṛithâsohn, heisst rajashaft.
32. (1486.) Eine Buddhi, welche, von Finsternis umhüllt, das Falsche für das Rechte hält und alle Dinge umgekehrt sieht, als sie sind, eine solche Buddhi, o Pṛithâsohn, heisst tamashaft.
33. (1487.) Eine Festigkeit, durch welche man die Verrichtungen von Manas, Prâṇa (Lebenshauch) und Indriya's (Sinnesorgane) kraft einer unentwegten Yogahingebung festmacht, eine solche Festigkeit, o Pṛithâsohn, ist sattvahaft.
34. (1488.) Eine Festigkeit, o Arjuna, durch die man an dem Guten, Angenehmen und Nützlichen mit Anklammerung und Verlangen nach Lohn festhält, eine solche Festigkeit, o Pṛithâsohn, heisst rajashaft.
35. (1489.) Eine Festigkeit, durch die ein Übelberatener nicht loslassen will von Schlaf, Furcht, Kummer, Verzagtheit und Unbesonnenheit, eine solche Festigkeit gilt als tamashaft, o Pṛithâsohn.
36. (1490.) Nunmehr vernimm von mir, o Stier der Bharata's, die Lehre von der dreifachen Lust. Eine Lust, an welcher man sich auch[119] bei ihrer Wiederkehr erfreut und zur Befreiung von Leiden gelangt,
37. (1491.) und welche am Anfang wie Gift und am Ende der Ambrosia vergleichbar ist, eine solche Lust, welche aus der Heiterkeit der Seele und des Bewusstseins entspringt, wird sattvahaft genannt.
38. (1492.) Eine Lust, welche vermöge der Verbindung der Sinne mit den Sinnendingen am Anfang der Ambrosia vergleichbar und am Ende wie Gift ist, eine solche Lust heisst rajashaft.
39. (1493.) Eine Lust, welche zu Anfang und in ihrem Verlaufe die Seele verblendet und aus Schlaf, Trägheit und Unbesonnenheit entspringt, eine solche Lust heisst tamashaft.
40. (1494.) Es gibt keine Wesenheit weder auf der Erde, noch im Himmel unter den Göttern, welche von diesen drei aus der Prakṛiti entspringenden Guṇa's frei wäre.
41. (1495.) Die Aufgaben der Brahmanen, Kshatriya's, Vaiçya's und Çûdra's, o Feindbezwinger, sind unterschieden nach den in ihrer Naturanlage hervortretenden Guṇa's.
42. (1496.) Ruhe, Bezähmung, Askese, Reinheit, Geduld und Rechtschaffenheit, Wissen, Wissenschaft und positiver Standpunkt, das ist die aus seiner Natur entspringende Aufgabe des Brahmanen.
43. (1497.) Heldenmut, Energie, Standhaftigkeit, Tüchtigkeit und Ausharren im Kampfe,[120] Freigebigkeit und Herrschermacht, das ist die aus seiner Natur entspringende Aufgabe des Kshatriya.
44. (1498.) Ackerbau, Viehzucht und Handel ist die aus seiner Natur entspringende Aufgabe des Vaiçya; die Aufgabe des Çûdra, wie sie aus seiner Natur entspringt, besteht im Dienen.
45. (1499.) Die Vollendung erreicht der Mensch, indem er sich an der ihm gewordenen Aufgabe erfreut; wie er durch die Freude an seiner Aufgabe zur Vollendung gelangt, das vernimm.
46. (1500.) Ihn, aus welchem der Ursprung der Wesen ist und durch welchen dieses Weltall ausgebreitet wurde, wer diesen dadurch ehrt, dass er die ihm gewordene Aufgabe erfüllt, der Mensch gelangt zur Vollendung.
47. (1501.) Besser ist es, die eigene Pflicht ohne Tüchtigkeit als die fremde Pflicht mit Erfolg zu betreiben (= Vers 985); wer die durch seine Natur ihm auferlegte Aufgabe erfüllt, der verfällt nicht in Sünde.
48. (1502.) Die angeborene Aufgabe, o Kuntîsohn, soll man nicht fahren lassen, auch wenn sie mit Schuld behaftet ist, denn alles Tun ist von Schuld umhüllt wie das Feuer vom Rauche.
49. (1503.) Wer in seinem Bewusstsein ohne Weltanhänglichkeit, allerwärts sich selbst überwunden habend, frei von Begierde ist, der erreicht durch Entsagung die höchste Vollendung der Werklosigkeit.[121]
50. (1504.) Wie der, welcher die Vollkommenheit erlangt hat, eben damit das Brahman erlangt, das, o Kuntîsohn, vernimm von mir in der Kürze, wie es der höchste Standpunkt des Wissens ist.
51. (1505.) Mit geläuterter Erkenntnis begabt, sein Selbst mit Festigkeit zügelnd, auf die Sinnendinge, Töne usw., verzichtend, Leidenschaft und Hass abwerfend,
52. (1506.) die Einsamkeit suchend, leichte Nahrung zu sich nehmend, Worte, Leib und Gedanken bezähmend, die Hingebung an die Meditation allezeit als das Höchste erachtend und die Leidenschaftslosigkeit errungen habend,
53. (1507.) befreit von Selbstsucht, Gewalttätigkeit, Stolz, Begierde, Zorn und Familienanhang, – so wird man selbstlos und beruhigt zur Brahmanwerdung reif.
54. (1508.) Wer aber Brahman geworden, dessen Geist ist heiter, er trauert nicht und verlangt nicht; gleichmütig gegen alle Wesen, ergreift er meine Verehrung als Höchstes.
55. (1509.) Durch die Verehrung erkennt er mich, meine Grösse und wer ich bin, dem Wesen nach; hat er mich aber dem Wesen nach erkannt, so geht er sogleich in dasselbe ein.
56. (1510.) Und indem er allezeit alle seine Werke tut im Hinblick auf mich, erlangt er durch meine Gnade die ewige, unvergängliche Stätte.[122]
57. (1511.) Indem du im Geiste alle Werke auf mich, wirfst, mich als Höchstes erachtest, sollst du, gestützt auf Erkenntnis und Hingebung, allezeit meiner gedenken.
58. (1512.) Meiner gedenkend wirst du durch meine Gnade alle Schwierigkeiten überwinden; wenn du aber aus Eigenwillen nicht auf mich hörst, wirst du zugrunde gehen.
59. (1513.) Wenn du dich auf deinen Eigenwillen versteifst und dir vornimmst, nicht zu kämpfen, so ist dieser dein Entschluss ein vergeblicher; deine Natur wird dich dazu zwingen.
60. (1514.) Bist du aber durch die aus deiner eigenen Natur entspringende Aufgabe gebunden, dann wirst du, o Kuntîsohn, das, was du aus Verblendung nicht tun willst, auch gegen deinen Willen tun müssen.
61. (1515.) Der Herr aller Wesen wohnt, o Arjuna, in der Gegend ihres Herzens und wirbelt alle Wesen herum, als wären sie durch die Mâyâ an einem Rade befestigt.
62. (1516.) Zu ihm begib dich in Schutz mit deinem ganzen Sein, o Bhârata, dann wirst du durch seine Gnade die höchste Ruhe und die ewige Stätte erlangen.
63. (1517.) Damit ist dir das Wissen, welches geheimer als das Geheime ist, von mir mitgeteilt worden; überdenke es bei dir voll und ganz und tue, was du willst.
64. (1518.) Höre noch weiter von mir das allergeheimste, höchste Wort; ich liebe dich[123] gar sehr, darum will ich sagen, was zu deinem Heile dient.
65. (1519.) An mich denke, mir hänge an, mir huldige, mich verehre, und du wirst zu mir gelangen, ich verspreche es dir wahrhaftig, denn du bist mir lieb.
66. (1520.) Lass alle Satzungen dahinten, nimm zu mir allein deine Zuflucht, ich werde dich von allem Übel erlösen, trauere nicht!
67. (1521.) Diese Rede darfst du niemals einem mitteilen, der nicht asketisch gesinnt, der nicht fromm, der nicht gehorsam ist, und auch niemandem, der gegen mich murrt.
68. (1522.) Wer aber dieses höchste Greheimnis solchen darlegt, welche mich verehren, der beweist mir damit die höchste Verehrung und wird unzweifelhaft zu mir eingehen.
69. (1523.) Es ist keiner unter den Menschen, der mir etwas Lieberes erwiese als eben ein solcher, und kein anderer als ein solcher wird mir auf der Welt lieber sein.
70. (1524.) Und wer diese heilige Unterredung zwischen uns beiden studieren wird, der hat mir damit das Opfer der Erkenntnis dargebracht, so denke ich darüber.
71. (1525.) Und auch der Mann, welcher gläubig und ohne Übelwollen dieses hört, der wird nach seiner Befreiung vom Leibe die herrlichen Welten derer erlangen, deren Tun heilig war.[124]
72. (1526.) Hast du nun, o Sohn der Pṛithâ, dieses von mir mit ungeteilter Aufmerksamkeit vernommen? Und ist die Verblendung des Nichtwissens von dir gewichen, o Gutgewinner?
Arjuna sprach:
73. (1527.) Gewichen ist die Verblendung, empfangen ist die Kunde von mir durch deine Gnade, o Unerschütterlicher; fest stehe ich und frei von Zweifel; ich werde tun nach deinem Worte.
Sañjaya (der Erzähler) sprach:
74. (1528.) Also habe ich diese Unterredung zwischen dem Vasudevasohne und dem hochherzigen Sohne der Pṛithâ angehört, die wunderbare, haarsträubende.
75. (1529.) Nachdem ich durch die Gnade des Vyâsa dieses höchste Geheimnis überkommen habe, den Yoga, wie der Herr des Yoga, Kṛishṇa, ihn selbst unmittelbar verkündet hat,
76. (1530.) so habe ich, o König, indem ich mich immer wieder und wieder an dieses wunderbare, heilige Zwiegespräch zwischen dem Vollhaarigen und Arjuna erinnere, jedesmal aufs neue meine Freude daran.
77. (1531.) Und indem ich mich immer wieder und wieder erinnere an die wunderbare Erscheinung des Hari (Vishṇu), erfüllt mich grosses Staunen, o Fürst, und ich freue mich daran stets wieder aufs neue.[125]
78. (1532.) Auf wessen Seite Kṛishṇa, der Herr des Yoga, auf wessen Seite der bogentragende Sohn der Pṛithâ steht, da ist Heil, Sieg, Gedeihen und ein festes Verhalten, so glaube ich.
So lautet in der Bhagavadgîtâ die zur Erlösung führende Entsagung (moksha-sannyâsa-yoga).
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