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[151] Zweck der Strafe. – Die Strafe hat den Zweck, den zu bessern, welcher straft, – das ist die letzte Zuflucht für die Verteidiger der Strafe.

Quelle:
Friedrich Nietzsche: Werke in drei Bänden. München 1954, Band 2, S. 151.
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Die fröhliche Wissenschaft
Werke, Kritische Gesamtausgabe, Abt.5, Bd.2, Idyllen aus Messina; Die fröhliche Wissenschaft; Nachgelassene Fragmente Frühjahr 1881 - Sommer 1882
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Sämtliche Werke: kritische Studienausgabe in 15 Einzelbänden - Teil 3. Morgenröte / Idyllen aus Messina / Die fröhliche Wissenschaft
Morgenröte / Idyllen aus Messina / Die fröhliche Wissenschaft. Herausgegeben von G. Colli und M. Montinari.
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