Zweites Kapitel.

[2] 1. Die Anlegung des häuslichen Feuers geschieht zur Zeit der Verheirathung.

2. Nach einigen zur Zeit der Erbtheilung[2]

3. Nachdem er aus dem Hause eines Vaiçya, welcher viel Vieh besitzt, Feuer herbeigeholt,

4. Alles wie beim Kochen der Speise für die vier Priester.12

5. Einige sagen, es müsse durch Reibhölzer erzeugtes13 Feuer sein,

6. Weil es im Brâhmaṇa heisse: »Fünf grosse Opfer«.14

7. Nachdem er für die Gottheiten der Feueranlegung15 eine Topfspeise gekocht, bringt er, nach Opferung der beiden Buttertheile, (folgende) Butterspenden.

8. »Du, o Agni«16, »Sei du, o Agni«17, »Höre, o Varuṇa«18, »Darum bitt' ich«19, »Deine hundert«20, »Schnell bist du«21, »Löse den obersten«22, »Seid beide uns«23, mit diesen Versen acht (Spenden) vorher.24[3]

9. Ebenso25 opfert er nachher, nachdem er von der Topfspeise den Gottheiten der Feueranlegung geopfert hat.

10. Und dem Opferförderer.26

11. Mit dem Verse:


»Ungehemmet sei Agni's Spende27, die durch die

That ich überreich machte,

»Bahnschaffende Götter!«


12. Nachdem er die Opferstreu geopfert, isst er.28

13. Dann folgt die Speisung des Brâhmaṇa.29

12

Das Kochen der Speise für die vier Priester findet statt bei der im Çrauta Sûtra vorgeschriebenen Anlegung des Feuers. Kâty Çr. 4, 8, 4. Dort wird ebenfalls das Feuer entweder angerieben, oder aus dem Hause eines Vaiçya geholt. Ebd. 4, 7, 15. 16

13

pradâna erklärt Jr. durch upâdâna, Rk. durch upâdâna, kâraṇa, utpattisthâna.

14

Weil die fünf grossen Opfer (s. unten 2, 9, 1), zu deren Vollziehung das Hausfeuer nöthig ist, schon im Brâhmaṇa (Ç. Br. 11, 5, 6, 1) vorgeschrieben werden, so müsse auch dieses Feuer, ebenso wie das Feuer der Çrauta Opfer, durch Reibhölzer entzündet werden.

15

Diese sind: 1. Agni pavamâna, 2. Agni pâvaka, 3. Agni çuci, 4. Aditi. Jr. Rk. – Vgl. Kâty. Çr. 4, 10, 8–10.

16

VS. 21, 3. 4. 1.

17

VS. 21, 3. 4. 1.

18

VS. 21, 3. 4. 1.

19

VS. 18, 49.

20

Die beiden Verse stehen bei Kâty. Çr. 25, 1, 11; der erste etwas abweichend auch bei Âçv. Çr. 1, 11, 13.

21

Die beiden Verse stehen bei Kâty. Çr. 25, 1, 11; der erste etwas abweichend auch bei Âçv. Çr. 1, 11, 13.

22

VS. 12, 12.

23

VS. 5, 3.

24

Vor den aus der Topfspeise genommenen Spenden an die Gottheiten der Feueranlegung.

25

Dieselben in §. 8 erwähnten acht Butterspenden opfert er nach den Spenden aus der Topfspeise.

26

Opfert, er eine Butterspende mit dem folgenden Verse.

27

Jr. erklärt: tad ayâsi anaçvaram avyâhatam astu; ich bin zweifelhaft ob richtig.

28

Bei jeder einzelnen Spende wird etwas von der Opferspeise zurückbehalten und in ein besonderes Gefäss gethan. Diese Opferspeise isst er jetzt. Vgl. Kâty. Çr. 6, 10, 29. 30.

29

Oder »der Brâhmaṇas«, wenn mehrere Theil nehmen.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 2-4.
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