[53] Abschwenken, 1) Gegensatz von Einschwenken, s. Schwenken; 2) bei Rottenmärschen die Richtung des Marsches verändern; nachdem die halbe Wendung gemacht ist u. der Marsch begonnen hat, schwenkt die vorderste Rotte in die neue Richtung ein; die spätern folgen, auf demselben, meist durch einen Unteroffizier bezeichneten Punkte schwenkend.