[134] Adjudiciren (v. lat.) gerichtlich zuerkennen. Daher Adjudication, 1) gerichtliche Zusprechung einer streitigen Sache; 2) Zusprechung eines gerichtlich versteigerten Grundstücks, nach deren Erfolg der Meistbietende (Adjudicat) als allein berechtigter Eigenthümer desselben angesehen u. als solcher in die öffentlichen Bücher eingetragen wird.