[330] Allegāt (v. lat.), 1) so v.w. Citat, s. Allegiren; 2) (röm. Ant.), die den kaiserlichen Rescripten beigefügte Notiz von der Zeit der Übergabe, der Vorlegung, des Empfangs u. der Unterschrift. Daher Allegation, 1) Anführung einer Schriftstelle; 2) so v.w. Rescript.