[726]Armenhaus, öffentliches Gebäude, worin Arme Wohnung, Nahrung u. Kleidung unentgeldlich erhalten. Sie sind eine Schöpfung neuerer Zeit, welche aber in neuester Zeit meist wieder aufgehoben sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 726.