Aushungern

[48] Aushungern (Kriegsw.), einer Festung, derselben durch enges Einschließen die Zufuhr abschneiden u. sie durch den dadurch entstehenden Mangel an Proviant zur Übergabe zwingen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 48.
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