Ausläufer

[49] Ausläufer, 1) so v.w. Laufbursche; 2) (Auslaufer, Salzw.), was nach Abzug der Unkosten übrig bleibt; 3) Abgabe, die der Besitzer eines Salzwerks erhält, wenn er Andern gewisse Pfannen versieden läßt; 4) (Gärtn.), so v.w. Schößling, s. Wurzelbrut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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