Auszimmerung

[85] Auszimmerung, 1) (Bauk.), das Versehen von Gemächern innerlich mit Zimmerarbeit; 2) A. eines Schachtes, Stollens, die Zimmerarbeit, welche ihn sicher u. zugänglich erhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 85.
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