Bankarbeit

[295] Bankarbeit, 1) überhaupt Arbeit, welche Handwerker sitzend verrichten; 2) bei Feuerarbeitern Arbeit, welche nicht am Feuer verrichtet wird. Daher Bankarbeiter, 1) der eine von diesen Arbeiten verrichtet; 2) so v.w. Beschaler, s.u. Messerschmied.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 295.
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