[490]Begrenzung, 1) so v.w. Limitation; 2) (Confination), Strafe, welche darin besteht, daß einem Verbrecher ein gewisser Bezirk angewiesen ist, aus dem er sich nicht entfernen darf.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 490.