[499]Beichtstuhl, 1) ein gewöhnlich vorn halb geschlossener, auf beiden Seiten mit einem Gitter versehener Sitz, in welchem der Geistliche die Privatbeichte in der KatholischenKirche durch das Gitter anhört; 2) so v.w. Beichte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 499.