Bejahung

[506] Bejahung, 1) bejahender Ausruf od. Satz selbst; 2) (Position), Ausspruch, wodurch man einem Dinge od. Begriffe ein Merkmal beilegt, von ihm aussagt, daß er etwas sei od. habe, z.B. der Satz: alle Menschen sind sterblich, ist ein bejahender Satz; 3) so v. als Realität überhaupt, Ausdruck für das wirkliche Sein eines Dinges (im Gegensatz bloßer Gedankendinge).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 506.
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