[508]Beklagter (lat. Reus), der, gegen welchen ein Rechtsstreit erhoben ist, od. von welchem etwas vor Gericht gefordert wird. Im Zweifelsfalle wird für ihn, als präsumtiv unschuldig, entschieden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 508.