Beklagter

[508] Beklagter (lat. Reus), der, gegen welchen ein Rechtsstreit erhoben ist, od. von welchem etwas vor Gericht gefordert wird. Im Zweifelsfalle wird für ihn, als präsumtiv unschuldig, entschieden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 508.
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