Bergeigenthum

[600] Bergeigenthum (Bergwerkseigenthum), erstreckt sich auf die Lagerstätte der zu schürfenden Fossilien u. auf das Grundstück, auf welchem der Bau angelegt ist, so wie auf die Tagebäude, Wässer etc. Über die Erwerbung des B-s s.u. Bergrecht b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 600.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: